+49 36452 - 18999-0
infoweimar-tour.de

Allgemeine Reisebedingungen der WEIMAR-TOUR GmbH für Busreisen (gültig ab 01.07.2018)

Im Rahmen des Reisevertrages sind zwischen dem Reisenden und der WEIMAR-TOUR GMBH folgende Vereinbarungen getroffen worden:

 

1. Abschluss des Reisevertrages 

Der Reisevertrag muss in der Regel in schriftlicher Form abgeschlossen werden und gilt durch die Unterschrift des Reisenden sowie durch die Aushändigung einer Buchungsbestätigung durch uns als zustande gekommen. Telefonisch, per Email oder online nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen entgegen. Der Reisevertrag kommt in diesem Fall erst durch das fristgerechte Zusenden der vom Reisenden unterschriebenen Reiseanmeldung oder Buchungsbestätigung an uns zustande. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt diese Frist zehn Tage. Bei Tagesfahrten, deren Reisepreis 150,00 Euro nicht übersteigt, kann von dieser Regel abgewichen werden. Hier gilt der Reisevertrag spätestens nach Zahlung des Reisepreises als abgeschlossen.

Weicht die Reisebestätigung erheblich von der Reiseanmeldung ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag unsererseits vor, an den wir zehn Tage gebunden sind und den der Reisende innerhalb dieser Frist durch seine Unterschrift anerkennen muss.

Sollte die Reiseanmeldung nicht sofort durch uns bestätigt werden können, ist der Reisende 14 Tage an die Anmeldung gebunden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei kurzfristigen Buchungen ab 14 Tage vor Reisebeginn verkürzt sich diese Zeit auf maximal drei Tage, in der die Vertragsannahme von uns schriftlich bestätigt werden muss.

 

2. Reiseleistungen

Grundlage für den Reisevertrag und die Erbringung der Reiseleistungen ist die für die jeweilige Reise gültige Reiseausschreibung bzw. Leistungsbeschreibung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, diese aufgrund unvorhersehbarer und von uns nicht beeinflussbarer Gründe jederzeit vor Vertragsabschluss zu ändern und den Reisenden vor Buchung entsprechend darauf hinzuweisen. Demzufolge richten sich die vertraglichen Leistungen nach der zum Vertragsabschluss gültigen Beschreibung. In der Ausschreibung nicht ausdrücklich aufgelisteten Reiseleistungen sowie Sonderwünsche, Zusatzvereinbarungen und/oder Nebenabreden werden nur Bestandteile des Reisevertrages, wenn diese explizit in den Vertrag aufgenommen werden.

Bei Reisen mit Übernachtungen können vor Ort Sonderabgaben wie Kurtaxe, Übernachtungssteuer o.ä. anfallen. Diese sind, sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung erwähnt, nicht Bestandteil der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen und von jedem Reisenden vor Ort selbst zu zahlen.

 

3. Sitzplatzvergabe

Wir sind bemüht, bei der Vergabe von Sitzplätzen in unseren Fahrzeugen Ihre Wünsche zu berücksichtigen und direkt bei der Buchung einen festen Sitzplatz zu vergeben. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, auch in der Bestätigung fest aufgeführte Sitzplätze nachträglich zu ändern, sollte der Einsatz eines anderen Fahrzeuges nötig werden oder besondere Umstände es erfordern.

 

4. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Reiseanmelder, den Gesamtreisepreis für alle im Reisevertrag erfassten Reiseteilnehmer an uns zu zahlen.

Nach Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651r BGB fällig. Der Restbetrag ist bis 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Kurzfristige Vertragsabschlüsse innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines. Wenn nicht anders vereinbart, verzichten wir bei Tagesfahrten mit einem Reisepreis bis zu 150,00 Euro auf eine Anzahlung. In diesem Fall ist der komplette Reisepreis bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

Erforderliche Reiseunterlagen für Mehrtagesfahrten, z.B. Beförderungsscheine oder Hotelgutscheine, werden dem Reisenden nach Zahlung des vollständigen Reisepreises rechtzeitig - in der Regel ca. zehn bis sieben Tage - vor Reisebeginn ausgehändigt. Im Ausnahmefall kann die Aushändigung der Reiseunterlagen auch erst am Tag der Reise durch einen unserer Mitarbeiter erfolgen. In diesem Fall erhält der Reisende von uns rechtzeitig alle zum Reiseantritt notwendigen Informationen.  Für Tagesfahrten erstellen wir in der Regel keine gesonderten Reiseunterlagen. Über die Abfahrtszeit informieren wir den Reisenden telefonisch ca. sieben bis drei Tage vor Reisebeginn.

 

5. Preis- und Leistungsänderungen 

(1)Wir behalten uns aufgrund der angespannten Lage am Energie- und Rohstoffmarkt vor, Preisanpassungen bis eine Woche vor Reisebeginn vorzunehmen. Sie haben nach Bekanntgabe der Höhe des Zuschlags das Recht auf Widerspruch und kostenlose Stornierung des Auftrages. Widerspruch und/oder Stornierung müssen innerhalb 2 Tagen nach Bekanntwerden bei uns eingehen.

Die Preiserhöhung kann bis eine Woche vor Reisebeginn durch die WEIMAR-TOUR GmbH festgelegt werden.

(2) Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglich vereinbarter Leistungen, die nach Vertragsabschluss und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur gestattet, wenn diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Fahrt nicht beeinträchtigen. Die Änderung haben wir dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund schriftlich zu erklären. Auch hier ergibt sich kein besonderes Rücktrittsrecht des Auftraggebers.

Übersteigt die Preiserhöhung 8% des vereinbarten Gesamtreisepreises kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen, nachdem ihm die Preiserhöhung schriftlich angetragen wurde, kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot zu erbringen. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Preiserhöhung automatisch als vom Reisenden angenommen.

 

6. Leistungsänderungen und sonstige Vertragsänderungen

Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis können wir ohne Einverständnis des Reisenden nur dann ändern, wenn diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei einer erheblichen Änderung wesentlicher Reiseleistungen oder sonstiger Vertragsinhalte kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von uns schriftlich mit Angabe der ausschlaggebenden Gründe über die Vertragsänderung in Kenntnis gesetzt wurde, kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindesten gleichwertigen Ersatzreise verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot zu erbringen. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Änderung automatisch als vom Reisenden angenommen.

Im Falle einer zulässigen Leistungsänderung vor Reiseantritt bleiben die übrigen Rechte - insbesondere Minderung und Schadensersatz - des Reisenden unberührt.

 

7. Vertragsänderungen auf Verlangen des Reisenden (Umbuchung)

Für alle auf Verlangen des Reisenden nach Vertragsabschluss durchgeführten Umbuchungen oder Änderungen erheben wir ein pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro, soweit wir nicht höhere Umbuchungs- und Änderungsaufwendungen nachweisen können.

 

8. Vertragsübertragung (Namensänderung)

Bis sieben Tage vor Reisebeginn kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzten lassen, sofern dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter ordnungsgemäß in den Reisevertrag ein, haftet dieser zusammen mit dem ursprünglich Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten tatsächlich und nachweislich entstandenen Mehrkosten.

 

9. Abschluss von Reiseversicherungen

Für den Fall des Reiserücktritts empfehlen bei jeder Reisebuchung, insbesondere bei Mehrtagesfahrten, ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung bis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss. Zudem weisen wir den Reisenden auf den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod - in der Regel in einer Reisekrankenversicherung enthalten - hin.

Unser Partner für den passenden Reiseschutz ist die ERV (ERGO Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München). Entsprechend den Legitimationspflichten gelten wir (WEIMAR-TOUR GMBH, Berlstedt, Hauptstraße 34, 99439 Am Ettersberg) nur als nebenberuflicher Vermittler.

Die ERV nimmt gemäß VSBG am Versicherungsombudsmann-Verfahren teil. Ansprechpartner hierfür ist der Versicherungsombudsmann e. V. (Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800-3696000, Fax: 0800-3699000, Email: beschwerdeversicherungsombudsmann.de, Homepage: www.versicherungsombudsmann.de)

 

10. Rücktritt vor Reisebeginn durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts muss in der Regel in Schriftform erfolgen.

Im Falle des Rücktritts ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu leisten:
Erfolgt der Rücktritt bis 28 Tage vor Reisebeginn sind                                      15%                                                                 
                                ab 27 bis 22 Tage vor Reisebeginn sind                            25%         
                                ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn sind                            40%
                                ab 14 bis   8 Tage vor Reisebeginn sind                            60%
                                ab   7 bis   1 Tage vor Reisebeginn sind                            80%
                                am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen sind   90%
vom vertraglich vereinbarten Reisepreis als Stornogebühr zu zahlen.     

Für Tagesfahrten mit einem Reisepreis nicht höher als 150,00 Euro pro Person gelten gesonderte Entschädigungen:
Erfolgt der Rücktritt ab 27 bis 8 Tage vor Reisebeginn sind                              10% (mind.   5,00 €)         
                                ab   7 bis 1 Tage vor Reisebeginn sind                              25% (mind. 15,00 €)
                                am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen sind   90%
vom vertraglich vereinbarten Reisepreis als Stornogebühr zu zahlen.

Sind im Leistungsumfang Eintrittskarten enthalten, so sind auf deren anteiligen Reisepreis 100% Stornokosten zu zahlen.

Abweichend von dieser Regelung können für einzelne Reisen auch gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

 

11. Rücktritt vor Reisebeginn durch den Reiseveranstalter

Sollten wir infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert werden, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu erklären.

Sofern der Rücktritt aufgrund Nichterreichens der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl erfolgt, erklären wir den Rücktritt bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, bis sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer zwischen zwei und sechs Tagen sowie bis 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

In jedem Fall verlieren wir mit Rücktritt vom Reisevertrag jedweden Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstatten diesen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsrücktritt zurück.

 

12. Rücktritt und Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung der Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651h Abs. 3 BGB vom Reisevertrag zurücktreten, sofern dieser Umstand bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar war.  

Bei einer Kündigung während der Reise haben wir Anspruch auf Zahlung des anteiligen Reisepreises für bereits in Anspruch genommene Reiseleistungen. Vom Reisenden zu viel geleistete Zahlungen werden von uns erstattet. Mehrkosten für eine andere als im Vertrag festgehaltene Rückbeförderung gehen jeweils zur Hälfte zu unseren als auch zu Lasten des Reisenden. Weitere Mehrkosten sind vom Reisenden allein zu tragen.

 

13. Kündigung aufgrund Störung durch den Reisenden

Wir behalten uns vor, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Durchführung der Reise so erheblich stört, dass seine weitere Teilnahme an der Reise für uns und/oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dieses gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.

Im Falle der Kündigung haben wir weiterhin Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis abzüglich der Kosten für ersparte oder anderweitig verwendete Aufwendungen. Vom Reisenden zu viel geleistete Zahlungen werden von uns erstattet. Die Mehrkosten für eine zu der im Vertrag vereinbarten mindestens gleichwertigen Rückbeförderung gehen zu unseren Lasten.

 

14. Ansprüche des Reisenden aufgrund von Reisemängeln

Wir verpflichten uns, die vereinbarten Reiseleistungen vertragsgemäß und ohne unangemessene Verspätung zu erbringen. Kommen wir dieser Pflicht nicht nach und ist die Reise mangelhaft, hat der Reisende uns den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, sofern nicht erhebliche Schwierigkeiten die Anzeige unzumutbar machen.

Bei erfolgter Anzeige des Reisemangels kann der Reisende Abhilfe durch uns verlangen. Das Recht auf Selbsthilfe hat der Reisende nur, wenn wir nach Ablauf einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist nicht in der Lage sind, Abhilfe zu leisten oder gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen, oder die Frist haben verstreichen lassen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn uns die Abhilfe unmöglich ist, wir diese wegen unverhältnismäßiger Kosten gegenüber dem Wert der betroffenen Reiseleistung verweigern oder ein besonderes Interesse des Reisenden eine sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.

Eine Kündigung des Reisevertrags durch den Reisenden aufgrund eines Reisemangels ist nur zulässig, wenn der Mangel die Reise erheblich beeinträchtigt und deren Fortsetzung unmöglich macht. Zudem muss uns vom Reisenden eine angemessene Frist gesetzt worden sein, Abhilfe zu leisten und den Mangel zu beseitigen oder eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Nach berechtigter Kündigung des Reisevertrages behalten wir weiterhin Anspruch auf den anteiligen vereinbarten Reisepreis für bereits erbrachte und zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen. Mehrkosten für eine zu der vereinbarten mindestens gleichwertigen Rückbeförderung gehen dabei zu unseren Lasten. Vom Reisenden zu viel geleistete Zahlungen werden von uns erstattet.

Für die Dauer des Reisemangels oder bei einer von uns erbrachten Ersatzleistung, die nicht mit der vereinbarten Reiseleistung vergleichbar ist, kann der Reisende eine im Verhältnis zum Mangel stehende Minderung des Reisepreises und eine damit einhergehende Erstattung der zu viel geleisteten Zahlung verlangen.

Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann der Reisende Schadensersatz fordern, es sei denn der Reisemangel wurde vom Reisenden oder einem Dritten, der weder Leistungserbringer noch in anderer Weise an der Erbringung einer vertraglich erfassten Reiseleistung beteiligt ist, verschuldet. Ein Recht auf Schadensersatz besteht auch nicht, wenn für uns unvorhersehbare, unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) den Reisemangel verursacht haben.

 

15. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um aus Ansprüchen aus vorangegangenen Punkten entstandene Kosten gering zu halten. Entstehen uns durch Verschulden des Reisenden höhere Kosten, die durch sein Mitwirken hätten vermieden werden können, behalten wir uns vor, Schadensersatz zu verlangen.

 

16. Ausschluss und Verjährung                                  

Mängel an Reiseleistungen und damit einhergehende Ansprüche sind uns vom Reisenden unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mangelanzeige und erhalten wir dadurch nicht die Möglichkeit, den Reisemangel durch Abhilfe oder Erbringung einer Ersatzleistung zu beseitigen, erlöschen sämtliche Ansprüche des Reisenden auf Minderung und/oder Schadensersatz aufgrund des Mangels.

Ansprüche des Reisenden infolge mangelhafter Reiseleistungen verjähren generell nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß geendet hätte.

 

17. Haftungsbeschränkung und Anrechnung

Mit Ausnahme von Körperschäden und schuldhaft von uns herbeigeführten Schäden beschränken wir unsere Haftung generell auf den dreifachen Reisepreis. Sollten für eine erbrachte oder zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solche beruhende gesetzliche Bestimmungen gelten, die den Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz gegenüber dem Leistungserbringer einschränken oder unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen, berufen wir uns auf diese. Im Interesse des Reisenden empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekranken- und Reiseunfallversicherung.

Zahlungen aus Schadensersatzansprüchen oder Erstattungen des infolge einer Minderung zu viel gezahlten Reisepreises werden gegeneinander angerechnet, sofern diese für dasselbe Ereignis als Entschädigung oder Erstattung gezahlt wurden oder noch zu zahlen sind.

 

18. Beistandspflicht

Gemäß § 651q BGB sind wir verpflichtet, dem Reisenden Beistand zu gewähren, wenn sich dieser infolge eines Reisemangels oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Sollten die den Beistand erfordernden Umstände vom Reisenden schuldhaft herbeigeführt worden sein, behalten wir uns vor, die uns daraus entstehenden Kosten dem Reisenden in Rechnung zu stellen und/oder einen angemessenen Schadenersatz für unsere Aufwendungen zu verlangen.

 

19. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Gemäß unserer Informationspflicht erbrachte Hinweise auf allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des jeweiligen Reiselandes sowie auf gesundheitspolizeiliche Formalitäten gelten nur für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaften o.ä.

Sofern wir unserer Informationspflicht nachgekommen sind und uns über diese hinaus nicht verpflichtet haben, die für eine Reise notwendigen Visa oder Bescheinigungen zu beschaffen, liegt es allein in der Verantwortung des Reisenden, die entsprechenden Voraussetzungen für die Reise zu erfüllen. Sollte der Reisende infolge des Fehlens dieser Voraussetzungen nicht in der Lage sein, an der Reise teilzunehmen oder einzelne Reiseleistungen in Anspruch zu nehmen, kann der Reisende nicht kostenlos von der Reise zurücktreten oder die Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen fordern.

 

20. Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Gemäß unserer Informationspflicht aus Art. 250 § 3 Punkt 1j EGBGB möchten wir darauf hinweisen, dass unsere in der Regel im Reiseverkehr eingesetzten Fahrzeuge (mehrere steile Stufen am Ein-/Ausstieg, schmaler Mittelgang im Fahrzeug) für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet sind. Daher bitten wir den Reisenden, vor der Buchung der Reise selbst einzuschätzen, ob es ihm möglich ist, selbständig oder mit Hilfe einer Begleitperson in das Fahrzeug ein- und auszusteigen und sich in diesem zu bewegen. Sollte dies vom Reisenden nicht gewährt werden können, empfehlen wir ihm, von der Teilnahme an der Reise abzusehen. Durch die fehlende Barrierefreiheit und nicht vorhandene behindertengerechte Ausstattung unserer Fahrzeuge ist es uns leider generell nicht möglich, fest im Rollstuhl sitzende Reisende zu befördern, es sei denn, die Reise wurde abweichend davon explizit als „für Reisende im Rollstuhl geeignet“ ausgeschrieben.

Benötigt der Reisende eine Mobilitätshilfe (Rollator, klappbarer Rollstuhl o.ä.), bitten wir ihn, deren Mitnahme gleich bei der Buchung, jedoch spätestens bis 10 Tage vor Reiseantritt anzugeben, da ansonsten eine Beförderung des Hilfsmittels von uns nicht garantiert werden kann. Sollten bereits zwei Mobilitätshilfen für eine Reise angemeldet sein, behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung weiterer, vor allem unangemeldeter Hilfsmittel abzulehnen. Die Beförderung der Mobilitätshilfen mit Ausnahme von Gehstöcken erfolgt generell im Gepäckraum des Fahrzeuges. Eine Mitnahme im Fahrgastraum ist nicht möglich.

Informationen über die Eignung der einzelnen Programmpunkte unserer Reisen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität können Sie jederzeit bei uns erfragen. Wir sind jedoch von vornherein bemüht, das Reiseprogramm entsprechend der Zielgruppe zu gestalten und auf deren besondere Ansprüche einzugehen.

 

21. Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren gemäß VSBG

Wir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus unseren Vertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Im Einzelfall und generell bei Streitwerten über 500,00 € sind wir auch zur Durchführung eines Vermittlungsverfahrens vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle oder einer ähnlichen Schlichtungsstelle, die wir im konkreten Fall benennen werden, bereit. Abweichend davon verweisen wir bei online abgeschlossenen Verträgen auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ und bei Reiseversicherungen auf das Versicherungsombudsmann-Verfahren als Schlichtungs- und Beschwerdestellen.

Ein Vermittlungsverfahren bei einer der genannten Schlichtungsstellen ist für den Reisenden kostenfrei, sofern dieses nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wurde. Während der Dauer des Verfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche ausgesetzt. Sollte bei der Schlichtung keine Einigung erzielt werden können, steht weiterhin der Rechtsweg offen.

 

22. Gerichtsstand

Der Reisende kann Klagen gegen die WEIMAR-TOUR GMBH beim für deren Sitz verantwortlichen Gericht einreichen. Bei Klagen unsererseits gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Es sei denn, dass sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder nach Abschluss des Vertrages ins Ausland verlegt wurde. In diesen Fällen ist der Sitz der WEIMAR-TOUR GMBH maßgeblich.

 

23. Schlussklausel

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen an unseren Allgemeinen Reisebedingungen vorzunehmen. Die aktuell gültigen Bedingungen können auf unsere Homepage unter https://www.weimar-tour.de/Service/AGB/AGB-Busreisen/ eingesehen oder bei uns angefordert werden.

Beim Abschluss des Reisevertrages finden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Reisebedingungen Anwendung. Es sei denn, eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich. In diesem Fall finden die geänderten Bedingungen auch rückwirkend Anwendung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der anderen Bedingungen sowie des Reisevertrages im Übrigen.

 

Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen ist:

WEIMAR-TOUR GMBH

Adresse: Berlstedt, Hauptstraße 34, 99439 Am Ettersberg
Telefon: 036452 18999-0
Fax: 036452 18999-25
Email: infoweimar-tour.de

Geschäftsführer: Udo Key

Handelsregister: Amtsgericht Jena, HR B 101185
Umsatzsteuer-ID: DE150117543

© Weimar-Tour 2024created by vistabus.de  • Cookie-Einstellungen